Ab dem 01.07.22 werden neu produzierte Liquds und vorgefüllte Einweg E-Shishas mit einer Tabaksteuer versehen.
Zum 13.02.23 dürfen dann laut Tabaksteuergesetz keine Liquids o.Ä. (Substitute für Tabakwaren) ohne Steuerbanderole zum Verkauf angeboten werden.
Gerne stehen wir für Rückfragen für Sie zur Verfügung!